RoHS



Regulatorische Hinweise:

Richtlinie 65/2011/EG (RoHS II)

Richtlinie 2015/863/EU (RoHS III)

Richtlinie 2023/171/EU (Änderung von Anhang III der RoHS)

Richtlinie 2012/19/EU (WEEE)

 

  • RoHS-Richtlinie (Beschränkung gefährlicher Stoffe)

 

Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) legt Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in neuen Elektro- und Elektronikgeräten fest. Sie definiert die maximal zulässigen Konzentrationswerte, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Rückgewinnung und umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEE).

Die aktuelle Fassung der Richtlinie sieht folgende Grenzwerte für gefährliche Stoffe vor:

• 0,1 Gew.-% Blei (Pb), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom (Cr VI), polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP)
• 0,01 Gew.-% Cadmium (Cd)
• 0,7 Gew.-% sechswertiges Chrom, sofern es als Korrosionsschutzmittel im Arbeitsmedium geschlossener Kohlenstoffstahlkreisläufe gasbetriebener Absorptionswärmepumpen zur Raum- und Warmwasserbereitung verwendet wird

Als Teil der Lieferkette in der Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte verpflichtet sich ITALFIL S.p.A. zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie. Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Vorgaben entlang der gesamten Lieferkette erfüllt werden und fordert von seinen Lieferanten spezifische Nachweise und Informationen zur Einhaltung dieser Anforderungen.

ITALFIL S.p.A. | P. I. 01000530285