RoHS



Regulatorische Hinweise:

Richtlinie 65/2011/EG (RoHS II)

Richtlinie 2015/863/EU (RoHS III)

Richtlinie 2023/171/EU (Änderung von Anhang III der RoHS)

Richtlinie 2012/19/EU (WEEE)

 

  • RoHS-Richtlinie (Beschränkung gefährlicher Stoffe)

 

Die R.o.H.S.-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) legt Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Materialien in neuen Elektro- und Elektronikgeräten fest und legt die maximal tolerierten Konzentrationswerte fest, um zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beizutragen, einschließlich der Rückgewinnung und umweltgerechten Entsorgung Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEE).

Die jüngste Änderung des Anhangs III der RoHS-Richtlinie sieht konkret folgende Einschränkungen vor:

• 0,1 Gew.-% Blei (Pb), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle

(PBB), polybromierter Dephenylether (PBDE), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP), Disobutylphthalat (DIBP);

• 0,01 Gew.-% Cadmium (Cd).

• 0,7 Gew.-% sechswertiges Chrom, das als Korrosionsschutzmittel im Arbeitsmedium des geschlossenen Kohlenstoffstahlkreislaufs von gasbetriebenen Absorptionswärmepumpen zur Raum- und Warmwasserbereitung verwendet wird

Als Teil der Lieferkette bei der Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte ist ITALFIL S.p.A. verpflichtet sich zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie, fordert die Einhaltung aller Verpflichtungen entlang der gesamten Lieferkette und erhält spezifische Informationen von seinen Lieferanten.

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